Start Wartungsplan (LPG/CNG)

Wartungsplan (LPG/CNG)

Merkblatt für LPG-Umrüstungen

UNECE ist die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Economic Commission for Europe). In ihrer 98. Sitzung (Protokoll vom 10.10.2003) hat die UNECE festgelegt, dass die Bundesrepublik Deutschland zum 30.10.2003 die Regelung ECE R115 in deutsches Recht überführt. Dieser Verpflichtung ist die Bundesrepublik Deutschland nachgekommen. Die ECE R 115 wurde im Verkehrsblatt veröffentlicht (Verkehrsblatt 2004,Seite 5).

 

Wie die Umsetzung der ECE R 115 zu erfolgen hat, ist wiederum in den EWG, EG und ECE Regelungen  nebst Anlagen geregelt.

 

 

Gasfahrzeuge, die der Fahrzeughersteller vertreibt

 

Es sind Gasanlagen, die der Fahrzeughersteller für sein Fahrzeug konzipiert hat. Diese Systeme besitzen eine Gemischqualitätserkennung und verfügen über eine Gemischregelung über den gesamten Fahrzyklus, gesteuert durch die Integrator und durch das Langzeit- Gaskennfeld. Diese Systeme wurden meist voll OBD fähig in ihrer Funktion ausgelegt.

 

 

Gasanlagen mit Teilegenehmigung

 

Gasanlagen mit Teilegenehmigung (dies sind die vom Kfz-Hersteller / Fahrzeugimporteur nachträglich eingebauten Anlagen) verfügen meist über eine teil funktionierende Gemischkorrektur (die Integratordaten abgenommen aus dem Benzinsteuergerät), die über den Leerlauf und Teillastbereich dem Gassteuergerät unter anderem den Gemischstatus des verbrannten Abgases zur Nachregelung signalisiert.

 

 

Gasanlagen ohne Teilegenehmigung mit Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

 

Bei adaptiven Gasnachrüstanlagen kommuniziert die Lambdasonde direkt mit dem Gas- Steuergerät, wenn das Gassteuergerät dafür ausgelegt ist. Dies entspricht der Teil-OBD-Fähigkeit und bedarf der Beantragung einer Sondergenehmigung nach §70 STVZO hinsichtlich der Abweichungen von den OBD-Anforderungen.

 

 

Gasanlagen ohne Teilegenehmigung und ohne adaptive Nachregelung

 

Bei nicht adaptiven Nachrüst-Gasanlagen ohne Teilegenehmigung ist in den verschiedenen Fahrzyklen eine Abgasregulierung durch das Gassteuergerät direkt nicht möglich. Je nach Fahrweise tritt bei drastischer Beschleunigung und im Volllastbetrieb Überfettung oder zu magere Verbrennung ein. Dem Gassteuergerät wird zur Errechnung der Gaseinblaszeit das errechnete Benzineinspritzsignal zu Verfügung gestellt. Das Benzinsteuergerät wird irregeführt, es wähnt sich im Benzinbetrieb, regelt nach seinen Vorgaben und verschiebt die Integratordaten und das Langzeitbenzinkennfeld in die Bereiche Abmagerung oder Überfettung. In den Phasen der Abmagerung sind die Ventilsitzringe zwar kurzfristig aber immer wiederkehrend einer Überhitzung ausgesetzt, die Phasen der Überfettung sind Katalysator schädlich.

Erläuterungen der Anwendung der Abgasvorschriften im Zusammenhang mit § 41a StVZO

 

 

3.4 OBD-Anforderungen

Bei „Euro 3“ - und „Euro 4“ - Fahrzeugen, die ursprünglich mit OBD genehmigt worden sind, muss das Gas-Nachrüstsystem entsprechend den Vorschriften der ECE-R 115 im letzten Änderungsstand auch vollständig OBD- funktionsfähig sein.

 

 

3.5 Abweichungen von den OBD-Anforderungen

Bei Fahrzeugen mit Gas-Nachrüstanlagen, die für den Gasbetrieb keine vollständige OBD aufweisen, ist die Beantragung einer Ausnahme nach § 70 StVZO hinsichtlich der Abweichungen von den OBD-Anforderungen erforderlich.

 

 

§ 70 STVZO Ausnahmen (regelt die Sondergenehmigung für Gasanlagen nach R 115 mit Teil-OBD-Fähigkeit).

 

Die Anforderungen des Abschnitts 6.1.4.4.2.3 der ECE-R  115, Speicherung emissionsrelevanter Fehler im Gassteuergerät müssen erfüllt sein. Ist dies nicht der Fall, müssen folgende Bedingungen eingehalten und nachgewiesen werden:

Das Gassteuergerät muss bei Störungen im Gasbetrieb dauerhaft auf Benzinbetrieb umschalten, damit unzulässige Emissionen im Gasbetrieb ausgeschlossen sind. Die Störung muss dem Fahrer permanent angezeigt werden; dies muss durch eine separate Kontrollleuchte anstelle der Motorleuchte erfolgen (Bewertung bei HU wie MIL).

 

 

Problemdarstellung

 

Einige Flüssiggas-Anlagen Importeure schreiben ihren Umrüstern vor, die Lambdasonde nicht anzuschließen. Wie sollen Einspritzzeiten und Kurz-/Langzeit-Kraftstoffregelungen funktionieren ohne die Lambda - Datenwerte???

 

In vielen Fallen ist die Lambdasonde zwar angeschlossen, jedoch kommuniziert sie nicht mit dem Gassteuergerät. Ihre einzige Funktion ist dann die Anzeige der Werte in der Herstellersoftware, sie beeinflusst jedoch nicht die Steuerung der Gasanlage. (Gasanlagen ohne Teilegenehmigung und ohne adaptive Nachrüstung)

 

Ein großer Anteil an den Zylinderkopfschäden, resultiert durch nicht ordnungsgemäße  Kalibrierung des Gaskennfeldes, falsche Auswahl der Gaseinblasventile/Düsen und nicht ordnungsgemäßer Einbau der Gasschläuche. Sind diese zu lang zwischen Verdampfer und Gasfilter, zwischen Gasfilter und Rails sowie zwischen Rails/Einblasdüsen und Einblasrohr oder sind letztere sogar unterschiedlich lang, so kommt es zu einer ständigen Abmagerung mit der Folge von Überhitzungsschäden am Zylinderkopf und resultierend an den Ventilsitzringen.

 

 

Aussage eines hoch qualifizierten Umrüsters:

 

Unverständlich ist, warum TÜV und DEKRA mit „Datenbestätigung“ und der „Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung“ Zulassungen dulden, die eindeutig der gültigen Gesetzgebung nicht entsprechen! Vermutlich sind mehr als 130.000 umgerüstete Fahrzeuge allein in Deutschland unterwegs, deren Gasanlagen nicht gesetzeskonform sind! Die Leid tragenden sind die Fahrzeughalter und die durch mangelhafte Schulung oder falsche Einbauanleitungen irre geführten Umrüster.

 

 

Funktion der Lambdasonde im LPG-Gasbetrieb

 

Die Signalabgabe einer Lambdaspannungssprungsonde (Zirkondioxid bzw. Titandioxid), im Benzin gegenüber dem LPG Gasbetrieb bei gleichem Stöchiometrischen Luft/Kraftstoffverhältnis ist nicht identisch. Um diese Fehlsteuerung zu unterbinden, muss im Gassteuergerät steuertechnisch eine Lambdakontrollsteuerung integriert sein.

 

 

Funktion der Zündkerze und des Zündgeschirrs

 

Zündkerzen müssen für den Gasbetrieb geeignet und vom Fahrzeughersteller für den Fahrzeugmotor zugelassen sein. Die Ionisierung bei Gasbetrieb, damit ein Zündfunke fließen kann erfordert von der Zündspule eine höhere Zündenergie gegenüber dem Benzinbetrieb. Vorsicht bei Zündanlagen, die der Fahrzeughersteller mit einer Ionenstrommessung versehen hat. Nur die freigegebenen Zündkerzen des Fahrzeugherstellers dürfen verwendet werden.

 

Emissionen, Kraftstoffe

 

Bestand an Personenkraftwagen am 1. Januar 2009 nach Bundesländern
und Kraftstoffarten

Land

Insgesamt

Darunter
Benzin

Darunter
Diesel

Darunter
Flüssiggas

Darunter
Erdgas

Darunter
Elektro

Darunter
Hybrid

Baden-Württemberg

5.663.963

4.058.449

1.576.383

18.678

7.039

306

2.934

Bayern

6.772.212

4.800.398

1.925.594

33.516

8.752

317

3.387

Berlin

1.088.221

878.637

199.122

6.856

2.054

22

1.503

Brandenburg

1.295.571

1.045.735

235.891

11.190

1.780

38

910

Bremen

259.335

196.220

60.886

1.585

404

3

233

Hamburg

711.450

514.919

192.824

2.435

688

16

561

Hessen

3.243.845

2.367.384

849.143

20.312

4.776

134

2.015

Mecklenburg-Vorpommern

801.800

635.485

158.501

6.473

880

12

437

Niedersachsen

4.058.368

2.949.566

1.051.387

43.516

11.995

139

1.683

Nordrhein-Westfalen

8.820.040

6.522.788

2.177.911

101.761

13.052

249

4.168

Rheinland-Pfalz

2.195.226

1.627.563

551.727

12.291

2.586

71

951

Saarland

575.317

438.584

134.205

1.674

548

12

284

Sachsen

2.049.158

1.674.683

355.733

15.968

1.372

43

1.336

Sachsen-Anhalt

1.180.629

957.381

211.655

9.677

1.275

14

609

Schleswig-Holstein

1.432.290

1.042.177

378.330

9.188

1.812

57

708

Thüringen

1.146.044

912.447

220.424

10.861

1.672

17

605

Sonstige

27.702

16.599

10.572

421

59

2

6

Insgesamt

41.321.171

30.639.015

10.290.288

306.402

60.744

1.452

22.330