KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Brüssel, den 20.3.2002
KOM(2002) 141 endgültig
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
UND DEN EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN
über die
BEZIEHUNGEN ZUM BESCHWERDEFÜHRER BEI VERSTÖSSEN
GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT
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Die Kommission hat im Rahmen ihrer Jahresberichte über die Kontrolle der Anwendung des
Gemeinschaftsrechts wiederholt eingeräumt, wie wichtig die Rolle des Beschwerdeführers bei
der Aufdeckung von Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht ist, dessen Einhaltung sie
insbesondere mittels der Vertragsverletzungsklage gemäß Artikel 226 des Vertrags zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaft und Artikel 141 des Vertrags zur Gründung der
Europäischen Atomgemeinschaft gewährleistet.
Die Kommission hat 1999 eine Mitteilung1 mit einem Standardformular für Beschwerden
wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts durch einen Mitgliedstaat veröffentlicht, die
zu einem Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 226 EG-Vertrag und Artikel 141
EAG-Vertrag führen können.