ECE – Regelungen
ECE R 115 6.
6.1.4 OBD- Vorschriften und Prüfungen für Fahrzeuge, die mit einem LPG-
Nachrüstsystem ausgerüstet sind
6.1.4.1 Für diesen Abschnitt sind die folgenden Begriffsbestimmungen anzuwenden:
6.1.4.1.1 „serienmäßiges abgasrelevantes Bauteil“ ist jedes Bauteil im Lufteinlass,
Auslass oder Verdampfersystem, das dem Benzin-Steuergerät ein Eingangssignal
übermittelt oder von diesem ein Ausgangssignal erhält.
6.1.4.1.2 „LPG-abgasrelevantes Bauteil“ ist jedes Bauteil im Lufteinlass, Auslass
oder Verdampfersystem, das dem LPG-Steuergerät ein Eingangssignal
übermittelt oder von diesem ein Ausgangssignal erhält.
6.1.4.2 Falls es das Erfordernis gibt, das LPG-Nachrüstsystem im Fahrzeug genau
anzupassen, ist es zulässig, die richtige Steuerung der serienmäßigen
abgasrelevanten Bauteile, die im LPG-Modus nicht verwendet
werden, zu simulieren.
6.1.4.3 Das LPG-Nachrüstsystem nach Abschnitt 2 dieser Regelung, das in das
(die) Stammfahrzeug(e) eingebaut wurde, muss den Vorschriften und
Prüfungen des Anhangs 11 der Regelung Nr. 83 Änderungsserie 05 sowohl
für den Benzin-Modus als auch den LPG-Modus entsprechen.
6.1.4.4 Spezielle OBD- Vorschriften und Prüfungen für ein „Master - Slave“ -
Nachrüstsystem:
6.1.4.4.1 In Abweichung von den Vorschriften in 6.1.4.3 muss ein „Master - Slave“ -
Nachrüstsystem die folgenden Vorschriften erfüllen:
a) Das elektronische Steuergerät für Benzin muss für das Motormanagement
sowohl im Benzin-Modus als auch im LPG-Modus dauerhaft
aktiviert werden.
b) Während des Benzinbetriebs muss das Benzin- OBD- System als einziges
OBD- System des Fahrzeugs verbleiben.
c) Während des LPG-Betriebs muss das Benzin- OBD- System fortfahren,
die serienmäßigen abgasrelevanten Bauteile zu überwachen, ausgenommen
sind jene, die nicht verwendet werden.
d) Während des LPG-Betriebs muss das elektronische Steuergerät für
LPG nur die LPG-abgasrelevanten Bauteile sowie auch ihre elektrischen
Anschlüsse überwachen.
6.1.4.4.2 In Abweichung von den Vorschriften in 6.1.4.3 muss das LPG-Nachrüstsystem
für die folgenden Prüfungen, die bei Prüfungen Typ I gemäß Anhang
11 Anlage 1 der Regelung Nr. 83 Änderungsserie 05 erfüllt werden
müssen, zur Verfügung gestellt werden.
6.1.4.4.2.1 Die folgenden Prüfungen müssen an einem Stammfahrzeug, das mit
einem LPG-Nachrüstsystem ausgerüstet ist, durchgeführt werden:
– Das elektronische Steuergerät für LPG muss das elektronische Steuergerät
für Benzin bei der Kraftstoffstrategie (z. B. Einspritzung) beachten.
Dieses kann nachgewiesen werden durch Überwachungs- (Diagnose) Programme während der Veränderung eines Signals des
Benzinsystemsensors durch Beeinflussung der Einspritzzeit.
– Während der Prüfung Typ I bei Benzin muss die serienmäßige Fehlfunktionsanzeige
von jedem serienmäßigen abgasrelevanten Bauteil
infolge einer elektrischen Unterbrechung aktiviert werden.
– Während der Prüfung Typ I bei LPG muss die serienmäßige Fehlfunktionsanzeige
von jedem serienmäßigen abgasrelevanten Bauteil,
das während des LPG-Betriebs verwendet wird, infolge einer elektrischen
Unterbrechung aktiviert werden.
6.1.4.4.2.2 Die folgende(n) Prüfung(en) muss (müssen) bei einem Stammfahrzeug(
e), das (die) mit einem LPG-Nachrüstsystem ausgerüstet ist (sind),
nur im LPG-Betriebsmodus durchgeführt werden:
a) während einer Prüfung Typ I, elektrische Unterbrechung eines LPG abgasrelevanten
Bauteils,
b) während einer Prüfung Typ I, Austausch eines LPG-abgasrelevanten
Bauteils durch ein schlechteres und fehlerhaftes Bauteil oder durch
elektronische Simulation eines solchen Störfalls.
Die serienmäßige Fehlfunktionsanzeige oder automatische Umschaltung
vom LPG-Modus zum Benzin-Modus muss vor dem Ende der Prüfungen
unter allen vorstehenden Bedingungen aktiviert werden.
6.1.4.4.2.3 Fehlercodes infolge Fehlfunktionen der LPG-abgasrelevanten Bauteile
und ihre elektrischen Anschlüsse müssen im elektronischen Steuergerät
für LPG erkannt werden.
6.1.4.4.2.4 Der Systemhersteller muss eine spezielle Bedienungsanleitung liefern,
um die in 6.1.4.4.2.3 bezeichneten LPG-Fehlercodes auszulesen.




